Die Pflichtfeuerwehr in Höchst

 

Vermutlich im Jahr 1898 kam es zur Bildung einer Pflichtfeuerwehr. Ganz offenbar folgte Höchst der „Regierungspolizeiverordnung“ vom 18. März 1898, die eine Pflichtfeuerwehr vorschrieb. Dienstpflichtig waren grundsätzlich alle männlichen Personen vom vollendeten 20sten bis zum vollendeten 50sten Lebensjahr. Über 800 Männer gehörten der Pflichtfeuerwehr an, was sich sehr rasch als „übergroße“ Schwierigkeit darstellte. Wie sollten so viele Männer ausgebildet, eingekleidet und vor allem auch eingesetzt werden? So argumentierte die Freiwillige Feuerwehr. Dass diese, sie gab es daneben auch noch mit über 100 aktiven Feuerwehrkräften, von dieser neuen Einrichtung nicht begeistert war, ist nur allzu verständlich. Ob der Magistrat oder die FF gegen die Polizeiverordnung geklagt haben, ist derzeit nicht bekannt. Eine Klage oder zumindest eine Beschwerde ist jedoch wahrscheinlich, da das „Königliche Kammergericht“ am 23. Mai 1901 entschied, dass die Einrichtung einer kommunalen Pflichtfeuerwehr nicht durch eine Polizeiverordnung geschehen könne. Vielmehr sei eine solche Sache durch Ortstatuten zu regeln. Ganz offenbar ist das in der Folge dann auch geschehen: Eine neue „Ordnung und die dazu gehörige Polizeiverordnung“ trat am 15. November 1902 in Kraft. Jetzt galt die Dienstpflicht nur noch für Männer vom 25sten bis zum 35sten Lebensjahr. Für uns heute nicht erklärlich ist, dass auch eine „Polizeimannschaft“ zur Pflichtfeuerwehr gehörte. Trotz der Pflicht wurden aber die Führer und die Stellvertreter der einzelnen Abteilungen (Spritze II, Spritze III, Spritze IV, Wassermannschaft, Mannschaft zur Rettung von Gebäuden, Mannschaft zur Rettung von Mobilien, Polizeimannschaft) von der Mannschaft gewählt. Uniformiert waren nur die Brandmeister und deren Vertreter sowie die „Schlauchführer“ der drei „Spritzen“ – die Mannschaften waren durch farblich unterschiedliche Armbinden gekennzeichnet.


Für das Jahr 1917 findet sich noch ein Hinweis auf die Pflichtfeuerwehr: Die Polizeiverwaltung gibt bekannt, dass sich am 6. September alle „nicht militärdienstpflichtigen Personen im Alter von 17 – 60 Jahren (ausgeschlossen Farbwerke und Breuer-Werke)“ im Hofe des alten Rathauses (Kronberger Haus) zu einer Übung einzufinden haben. Deutschland war mitten im Krieg, nahezu alle wehrfähigen Männer waren eingezogen. Um auch dies zu erwähnen: Frauen waren in Höchst nicht zum Feuerwehrdienst verpflichtet. In anderen deutschen Gemeinden war dies aber teilweise der Fall, etwa in Sachsen-Meiningen, wo „alle weiblichen, ledigen Personen des Ortes im Alter von 18 bis 30 Jahren zum Feuerwehrhilfsdienst aufgeboten“ waren.


Nach 1917 wird, so weit derzeit bekannt, über die Höchster Pflichtfeuerwehr nicht mehr berichtet. Wann sie aufgelöst wurde, ist dem Verfasser nicht bekannt.